Sozialberatung
Die Sozialberatung ist eine Anlaufstelle, um sich über Möglichkeiten der Studienfinanzierung zu informieren – und zwar sowohl generell, als auch bei akuten Schwierigkeiten oder in speziellen Lebenslagen (z.B. Studieren mit Kind, Finanzierungsmöglichkeiten und besondere Risiken für internationale Studierende). Sie klärt auf über Ansprüche z.B. auf BAföG, Sozialleistungen, im Job ... und vieles mehr.
Unsere Beratungszeiten:
Montags 15.30 - 18.30 Uhr
Mittwochs 12.00 - 15.00 Uhr
jeweils im fsk-Raum im AStA
(auch in der vorlesungsfreien Zeit)
Was macht die Beratung?
Die Sozialberatung informiert über Ansprüche auf BAföG und weitere Sozialleistungen, hilft, Anträge vorzubereiten, steht für alle Fragen zur Verfügung, die im Laufe des Leistungsbezugs auftreten und berät und unterstützt euch in Widerspruchsverfahren, wenn ihr euch von Behörden ungerecht behandelt fühlt.
Obwohl zum WS 2008/2009 vom Hessischen Landtag abgeschafft, könnt ihr euch mit noch verbliebenen Fragen, die "Langzeitstudiengebühren" nach dem StuGuG oder allgemeine Studiengebühren und LTH-Darlehn nach dem HStuBeiG betreffen, an die Sozialberatung wenden.
Die Sozialberatung bietet weiterhin Beratung zum Themenkreis Studium und Arbeit. Wenn ihr euch also über eure Rechte im Nebenjob informieren möchtet oder Fragen habt zu Sozialversicherung und Steuern, seid ihr hier richtig.
Wann sollte ich mich unbedingt beraten lassen?
Natürlich ist es immer gut, seine Rechtsansprüche z.B. auf Sozialleistungen oder gegenüber Behörden zu kennen. Besonders sinnvoll ist eine Beratung darüber hinaus dann, wenn ihr nur wenig Geld für euren Lebensunterhalt zur Verfügung habt, wenn das Geld nicht reicht, um euch zurückzumelden, wenn Verschuldung droht oder bereits eingetreten ist.
Speziell internationale Studierende mit einem Studi-Visum sollten in solchen Situationen Rat einholen, da das Beantragen jedweder staatlicher Sozialleistung für sie bedeuten kann, ausreisepflichtig zu werden!
Weiterhin solltet ihr euch immer dann beraten lassen, wenn ihr von einer Behörde (z.B. dem BAföG-Amt) aufgefordert werdet, Sachverhalte zu erklären. Eine Erklärung ist schnell abgegeben, oft ist man sich jedoch der Tragweite nicht bewusst. Was ihr Behörden schriftlich und mündlich erklärt, kann schlechtestenfalls gegen euch verwandt werden. Es besteht dann die Gefahr, den Anspruch auf Leistungen zu verlieren. Ihr solltet also wissen und überdenken, was ihr sagt und was ihr lieber nicht sagen solltet und euch dahingehend vorher informieren. Das betrifft im BAföG insbesondere die Begründung von Fachrichtungswechseln und Prognosen zur Studiendauer bei Anträgen zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer.
Wenn ihr als BAföG-EmpfängerInnen während eines laufenden Semesters für länger als drei Monate erkrankt und über eine Beurlaubung nachdenkt, solltet ihr euch ebenfalls frühzeitig beraten lassen, da bei einer Beurlaubung vom Studium der BAföG-Anspruch rückwirkend für das gesamte Semester verloren geht und Rückforderungen des BAföG-Amtes drohen.
Auch wenn ihr euch über eure Vermögenssituation im Unklaren seid, solltet ihr euch beraten lassen, bevor ihr BAföG-Leistungen beantragt.
Wie funktioniert die Beratung?
Die Sprechstunden der Sozialberatung sind offen, d.h. es ist keine Terminvereinbarung nötig. In der Beratung werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Anonyme Beratung ist problemlos möglich. Die Beratung folgt natürlich den Grundsätzen der Verschwiegenheit und Vertraulichkeit.
Wer berät die Studierenden?
Der AStA beschäftigt eine Sozialberaterin und einen Sozialberater. Beide beraten gemeinsam, auf Wunsch auch einzeln. Fortbildungen und Erfahrung machen sie zu kompetenten HelferInnen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und parteiisch auf eurer Seite.
Themen der Sozialberatung im Überblick:
- BAföG:Antragstellung, Fachrichtungswechsel, Leistungsnachweis nach dem vierten Semester, Verlängerung der Förderungshöchstdauer, Datenabgleich, etc.
- Weitere Sozialleistungen(z.B. Wohngeld, Arbeitslosengeld II): Antragstellung, Vorraussetzungen, Schwierigkeiten für Studierende, etc.
- Arbeit:Rechte abhängig Beschäftigter, Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsvertrag, Regelungen der geringfügigen und Gleitzonenbeschäftigungen, etc.
- Studentische Krankenversicherung:Verhältnis von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung, Verlängerungsmöglichkeiten der gesetzl. studentischen KV, etc.
- Studieren mit Kind(ern):Finanzierungsmöglichkeiten in der Schwangerschaft und während der Erziehungszeit, Auswirkung auf BAföG und Studiengebühren, etc.
- Stipendien:StipendiengeberInnen und Bewerbungskriterien
- Studienkredite:Konditionen der KfW-Bank, Verschuldungsrisiko, Alternativen
Beratungszeiten
Unsere Beratungszeiten:
Montags 15.30 - 18.30 Uhr
Mittwochs 12.00 - 15.00 Uhr
jeweils im fsk-Raum im AStA
(auch in der vorlesungsfreien Zeit)
