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09.02.2010, 10:17 Uhr
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AStA Marburg legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Verantwortliche der Univerwaltung ein
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Text der Dienstaufsichtsbeschwerde    Begründung:    
Am heutigen Montag, 17. Mai 2004, hat der Allgemeine Studierenden-Ausschuss der Philipps-Universität Marburg Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zwei Verantwortliche für die Umsetzung des Studienguthabengesetzes (StuGuG) beim Unipräsidenten eingelegt. Kanzler Bernd Höhmann und dem Leiter des Studentensekretariats, Michael Boßhammer, wirft der AStA vor, durch mangelhafte Planung und falsche Entscheidungen Nachteile für die Studierenden herbeigeführt zu haben.

Sabine Klomfaß, Vorsitzende des AStA, äußert die schwierigen Überlegungen, die der AStA angestellt hat: "Wir erkennen an, dass die Verwaltung sich in einer schwierigen, vom Gesetzgeber hervorgerufenen Situation befindet. Außerdem honorieren wir, dass die Univerwaltung in Gesprächen zugesichert hat, ihren Ermessensspielraum wenigstens teilweise zu nutzen, um den von Studiengebühren betroffenen Studierenden etwas entgegen zu kommen." Trotzdem habe man sich dazu entschlossen, die Beschwerde einzulegen.
Marco Tullney, Referent für Wirtschaft und Soziales, geht auf die Gründe ein: "Die inzwischen einigermaßen bekannte Situation mit fehlerhaften Bescheiden, knappen Fristen und mangelnder Information der Studierenden war absehbar. In der Leitung der Univerwaltung hat man offensichtlich den Aufwand unterschätzt und einen langen Vorlauf nicht für nötig gehalten. Die vom StuGuG betroffenen Studierenden sind die Leidtragenden."
Im AStA sind das Referat für Hochschulpolitik und das Referat für Wirtschaft und Soziales mit dem StuGuG befasst. Die Referentinnen und Referenten begrüßten das Vorgehen des AStA. "Nun wird überprüft werden müssen, was an den Ausflüchten der Univerwaltung dran ist.", prognostizieren Tim Bessel und Frank Michler vom Referat für Hochschulpolitik. Sie seien gespannt, "ob der Präsident sich zu einer klaren Stellungnahme durchringen kann. Immerhin hat auch der Senat der Marburger Uni sich gegen Studiengebühren ausgesprochen, da könnte man doch erwarten, dass das Thema in der Verwaltung sensibler gehandhabt wird, als geschehen.". Marco Tullney ergänzt: "Studiengebühren sind ohnehin sozial ungerecht. Wir hätten uns gewünscht, dass die Univerwaltung nicht noch zusätzliche Schwierigkeiten und Unsicherheiten für die davon betroffenen Studierenden produziert."
Grit Meier, stellvertretende Vorsitzende des AStA, legt Wert darauf, dass angesichts der aktuellen Auseinandersetzungen die hauptsächlich Verantwortlichen nicht aus dem Blickfeld geraten: "Abgesehen davon, dass wir Studiengebühren in jeglicher Ausformung ablehnen, ist das hessische StuGuG ein außergewöhnlich schlecht geplantes Gesetz. Weil die hessische Landesregierung unrealistisch hoch angesetzte Einnahmen aus den Studiengebühren in ihren Haushalt einplanen wollte, musste das Gesetz im Sommer bereits in Kraft sein, obwohl alle Unis vorher festgestellt haben, dass sie in dieser Zeit keine ordentliche Umsetzung des Gesetzes leisten könnten. Nun sehen wir das Ergebnis: Die Landesregierung stürzt die Verwaltung und die Studierenden ins Gebühren-Chaos."

Text der Dienstaufsichtsbeschwerde
An den
Präsidenten der Philipps-Universität Marburg
Herrn Prof. Dr. Volker Nienhaus
35032 Marburg

Sehr geehrter Herr Präsident Prof. Dr. Nienhaus,

der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) der Studierendenschaft der Philipps-Universität Marburg legt hiermit bei Ihnen

Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen die folgenden an der Philipps-Universität Marburg beschäftigten Personen ein:

Bernd Höhmann als Kanzler
Michael Boßhammer als Leiter des Studentensekretariats
Begründung:
Herr Höhmann war und ist als Leiter der Verwaltung verantwortlich für die Umsetzung des Hessischen Studienguthabengesetzes (StuGuG) an der Universität. Durchgeführt wurde die Planung vor allem von Herrn Boßhammer in seiner Funktion als Leiter des Studentensekretariats, der alle Studienguthabenbescheide mit seinem Namen zeichnete. Dabei kam es zu zahlreichen Versäumnissen in der Dienstausübung. Leidtragende sind in erster Linie die Studierenden der Marburger Universität.
Die Marburger Universitätsverwaltung verließ sich offensichtlich auf eine unverbindliche Erklärung des Herstellers der Hochschul-Informations-Software (HIS), dass ein Modul zur StuGuG-Berechnung im April verfügbar sei. Tatsächlich ist dieses Modul bis in den Mai hinein nicht verfügbar gewesen.
Die Marburger Universität verschickte daraufhin Gebührenbescheide (mit einer selbst erstellten Software), die zu einem großen Teil nicht korrekt waren und Studierende zur Zahlung von Studiengebühren verpflichteten, die nach den Regelungen des StuGuG und der HImmVO nicht gebührenpflichtig sind.
Bereits bevor die Bescheide erstellt und verschickt wurden, war der Verwaltung bewusst, dass viele Fehler enthalten sein würden, wie sogar vereinzelt vor der Presse zugegeben wurde. Dies wurde von Seiten der Verwaltung offensichtlich bereitwillig in Kauf genommen, obwohl die Folgen dieser Bescheide insgesamt schwer abzuschätzen sind. Der Marburger AStA hält es für durchaus möglich und wahrscheinlich, dass Studierende aufgrund der fehlerhaften Bescheide ihr Studium abgebrochen haben und sich exmatrikulieren werden. Die Zahlung von 500 Euro ist für viele Studierende nicht
kurzfristig (innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist) aufzubringen. Dass im Falle der Nichtzahlung die zwangsweise Exmatrikulation ankündigt wurde, ist angesichts des Wissens um die Fehlerlastigkeit der Bescheide eine grobe Verletzung der Dienst- und Sorgfaltspflichten zu Lasten der Studierenden.
Bereits nach dem Eintreffen der ersten Bescheide meldete der Marburger AStA der Verwaltung die Mangelhaftigkeit der Bescheide und bat um eine Außer-Kraftsetzung der Bescheide bzw. um eine Aussetzung des Vollzugs (nach §80,4 VwGO). Auf diese Wünsche ist die Verwaltung nicht verbindlich eingegangen. Die Gelegenheit wurde also nicht genutzt, die Fehler bestmöglich und transparent zu korrigieren. Wir kritisieren daher dieses Vorgehen, vor allem nachdem den Studierenden mehrfach zugesichert wurde, dass ihnen aus Fehlern oder Problemen bei der Umsetzung des StuGuG durch die Verwaltung keine Nachteile entstehen würden.
Nach zahlreichen Interventionen nahm die Verwaltung einen Teil der offenkundig falschen Bescheide zurück, allerdings ohne die betroffenen Studierenden über ihr tatsächliches Studienguthaben nach dem StuGuG aufzuklären - schließlich liegen diese Daten anscheinend immer noch nicht vor. So ist der größte Teil der Marburger Studierenden nach wie vor nicht über die jeweiligen Guthaben informiert und wird dadurch massiv in der eigenen Studiums- und Lebensplanung beeinträchtigt.
Insgesamt bleibt zu sagen: Die Information der Studierenden über das Verfahren, über die Umsetzungsprobleme und Möglichkeiten des Widerspruchs fiel äußerst knapp aus. Ein Anhörungsverfahren vor Versand der Bescheide, wie an anderen Hochschulen üblich, fehlte völlig. Darüber hinaus erwuchs bei uns der Eindruck, dass weder ein klares Konzept noch klare Zuständigkeiten bei der Umsetzung des StuGuGs innerhalb der Verwaltung bestanden.
Ein verantwortliches und sorgfältiges Vorgehen der Verwaltung der Philipps-Universität Marburg hätte erfordert, rechtskräftige Bescheide samt Exmatrikulationsandrohung erst dann zu verschicken, wenn sichergestellt ist, dass alle der Universität zur Verfügung stehenden und für die Berechnung der Studienguthaben und der Studiengebühren relevanten Informationen softwaretechnisch korrekt berücksichtigt werden. Als Dienstvorgesetzen der genannten Beschäftigten fordern wir sie auf, diese Beschwerde zu prüfen und die Genannten anzuweisen, die durch deren Handeln verursachten Nachteile für die Marburger Studierenden bestmöglich zu korrigieren. Wir bitten Sie, uns über Ihr Vorgehen auf dem Laufenden zu halten.

Mit freundlichen Grüßen,
der AStA-Vorstand

Sabine Klomfaß Grit Meier Henrik Piltz

Aktualisiert Dienstag, 18. Mai 2004    Geschrieben von Marco Tullney (Referent für Wirtschaft und Soziales)    4600  Mal gelesen
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