Semesterticket
Auf dieser Seite findet Ihr Informationen zur Gültigkeit des Semestertickets. Weitere Fragen beantworten wir in unseren FAQs.
Sollte noch etwas unklar sein könnt Ihr uns auch kontaktieren!
Gültigkeit des Semestertickets
Das Semesterticket stellt innerhalb des Gültigkeitsgebietes eine Fahrkarte dar, mit die jeweiligen Verkehrsmittel aufpreisfrei beliebig häufig genutzt werden können. Es gilt nur zusammen mit dem Personalausweis, dem Reisepass, dem internationalen Studierendenausweis (ISIC), einem deutschen oder internationalen Führerschein oder einer Konsularkarte. Das Einlaminieren ist verboten. Der RMV genehmigt nur Sichtschutzhüllen, die eine Entnahme des Semestertickets zulassen. Ansonsten kann das Semesterticket vom Fahrpersonal eingezogen werden und ein erhöhtes Beförderungsentgeld erhoben werden.
Zeitraum: Das Semesterticket für das Sommersemester 2010 ist vom 01. April 2010 bis 30. September 2010 gültig.
Gültigkeitsbereich: Mit dem Semesterticket können alle in den RMV und NVV einbezogenen Verkehrsmittel (Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen, die einbezogenen Züge des Regionalverkehrs der Deutschen Bahn und weiterer Eisenbahnunternehmen wie der Hessischen Landesbahn) genutzt werden. Fahrten im IC/EC sind in ganz Hessen und sogar bis Aschaffenburg, Bingen, Eisenach, Heidelberg, Göttingen und Warburg möglich. Diese Übergangsbahnhöfe sind außer Mainz und Warburg nur mit dem IC/EC der DB AG zu erreichen, nicht mit Zügen des Regionalverkehrs. In der Regel können AST-Angebote mit dem Semesterticket genutzt werden. Genauere Informationen hierzu geben euch die Betreiber.
Hier kann die Netzkarte heruntergeladen werden.
Preis: Der Betrag des Semestertickets geht von den Rückmeldegebühren ab. Für das Sommersemester 2010 sind dies 110,56 Euro. Er setzt sich wie folgt zusammen:
- Preis RMV 86,00 Euro
- Preis NVV 8,99 Euro
- Preis IC/EC 15,57 Euro
Fahrten über das Gültigkeitsgebiet hinaus:Für Fahrten, die über das Gültigkeitsgebiet hinausgehen, muss ab dem letzten durchfahrenen Bahnhof, bis zu dem das Semesterticket gilt, eine Fahrkarte für die restliche Fahrtstrecke gelöst werden. Bspw. ist auf der Fahrt nach Koblenz über Mainz lediglich eine Fahrkarte ab Bingen nötig, auch wenn der Zug dort nicht hält. In Zügen des Nahverkehrs in den Verbünden NVV und RMV erfolgt regelmäßig kein Fahrkartenverkauf im Zug. Der Erwerb der Anschlussfahrkarte im Vorverkauf ist daher notwendig. Im Fernverkehr wird beim Nachlösen ein Bordzuschlag erhoben. Daher sollte auch hier die Anschlussfahrkarte im Vorverkauf erworben werden.
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21.06.2010 13:19 von jakobvoe | 265.54 Kb | 1361 |
