Härtefallfond und Rückerstattungen


Härtefallfond


Der Härtefallfond soll Studierende entlasten für die der Erwerb Semesterticket eine unzumutbare wirtschaftliche Härte darstellt. Weitere Informationen zum Härtefallfond und der Antragstellung findet ihr auf der Seite der Härtefallberatung



Rückerstattung


Die Kosten für das Semesterticket werden auf Antrag rückerstattet. Voraussetzung ist das Vorliegen vertraglich festgelegter Ausnahmetatbestände. Eine teilweise Rückerstattung (z.B. nur NVV-Anteil) ist nicht möglich. Hier findet Ihr das Antragsformular.

Die Rückerstattung ist in folgenden Fällen möglich:


1. Auslandsaufenthalt (mindestens drei Monate)

Vorzulegende Nachweise: ausgefülltes Formblatt, Studienausweis (Original). Bei Beurlaubung reicht Vermerk auf Studienausweis, sonst Bestätigung der ausländischen Hochschule, aus der Beginn und Ende des Aufenthalts sowie der Tätigkeitsort hervorgehen.

2. Praktikum außerhalb des Semesterticketgebiets (mindestens drei Monate)

Vorzulegende Nachweise: ausgefülltes Formblatt, Studienausweis (Original). Bei Beurlaubung reicht Vermerk auf Studienausweis, sonst Bestätigung der Praktikumsstelle, aus der Beginn und Ende des Aufenthalts sowie der Tätigkeitsort hervorgehen.

3. Schwerbehinderte

Vorzulegende Nachweise: ausgefülltes Formblatt, Studienausweis (Original), Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises und des dazugehörigen Beiblattes mit Wertmarke.
Hinweis: Die Berechtigung für die Nutzung der IC-Züge kann auf Wunsch beibehalten werden.


4. Examens- oder Promotionsarbeit
außerhalb des Semesterticketgebiets (mindestens drei Monate)

Vorzulegende Nachweise: ausgefülltes Formblatt, Studienausweis (Original), Bescheinigung durch eine/n hiesigen DozentIn, die den Zusammenhang des Aufenthaltes außerhalb des Semesterticketgebiets mit der Examens- oder Promotionsarbeit deutlich macht. Außerdem eine Anmeldebestätigung des Wohnorts außerhalb des Semesterticketgebiets.

5. Doppelimmatrikulation

Studierende, die an zwei hessischen Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sind, können das preiswertere Semesterticket zurückerstattet bekommen.

Vorzulegende Nachweise: ausgefülltes Formblatt, beide Studienausweise/ Semestertickets (Original).

6. Beurlaubung

Bei Beurlaubung ist eine Rückerstattung generell möglich.

Vorzulegende Nachweise: ausgefülltes Formblatt, Studienausweis (Original) mit entsprechendem Vermerk.



Der Antrag muss prinzipiell maximal 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn (Ausschlussfrist) im AStA-Geschäftszimmer (Öffnungszeiten Mo-Fr 11:00 - 14:30 Uhr) eingegangen sein.
Achtung: Zwar sind Anträge bereits ab Beginn der Rückmeldung möglich, die Rücküberweisung des Geldbetrages erfolgt jedoch erst ab Fristende. Mit Geldeingang ist also erst ca. Juni (Sose) bzw. Dezember (WiSe) zu rechnen. U.a. muss zuvor die Universität dem AStA die Semesterticketeinnahmen überweisen.

Studierende, die nicht persönlich zur Antragsstellung erscheinen können, können sich von einer schriftlich bevollmächtigten Person vertreten lassen, sofern die notwendigen Nachweise vorgelegt werden.

Ein postalischer Antrag ist ebenfalls möglich (Nachweise bitte komplett mitsenden).
AStA Marburg

Rückerstattung

Erlenring 5

35037 Marburg

Für weitere Fragen einfach eine E-Mail an rueckerstattungatasta-marburg.de


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Fax +49 (0)6421-1703-33

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