Härtefallfond und Rückerstattungen
Härtefallfond
Der Härtefallfond soll Studierende entlasten für die der Erwerb Semesterticket eine unzumutbare wirtschaftliche Härte darstellt. Weitere Informationen zum Härtefallfond und der Antragstellung findet ihr auf der Seite der Härtefallberatung
Rückerstattung
Die Kosten für das Semesterticket werden auf Antrag rückerstattet. Voraussetzung ist das Vorliegen vertraglich festgelegter Ausnahmetatbestände. Eine teilweise Rückerstattung (z.B. nur NVV-Anteil) ist nicht möglich. Hier findet Ihr das Antragsformular.
Die Rückerstattung ist in folgenden Fällen möglich:
Der Antrag muss prinzipiell maximal 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn (Ausschlussfrist) im AStA-Geschäftszimmer (Öffnungszeiten Mo-Fr 11:00 - 14:30 Uhr) eingegangen sein.
Achtung: Zwar sind Anträge bereits ab Beginn der Rückmeldung möglich, die Rücküberweisung des Geldbetrages erfolgt jedoch erst ab Fristende. Mit Geldeingang ist also erst ca. Juni (Sose) bzw. Dezember (WiSe) zu rechnen. U.a. muss zuvor die Universität dem AStA die Semesterticketeinnahmen überweisen.
Studierende, die nicht persönlich zur Antragsstellung erscheinen können, können sich von einer schriftlich bevollmächtigten Person vertreten lassen, sofern die notwendigen Nachweise vorgelegt werden.
Ein postalischer Antrag ist ebenfalls möglich (Nachweise bitte komplett mitsenden).
AStA Marburg
Rückerstattung
Erlenring 5
35037 Marburg
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Erlenring 5
35037 Marburg
Für weitere Fragen einfach eine E-Mail an rueckerstattungatasta-marburg.de
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15.07.2010 19:32 von admin | 41.35 Kb | 475 |
