Das Studierendenparlament der Philipps-Universität Marburg verurteilt die Zweckentfremdung der „Lehrsondermittel“ auf das Schärfste. Die Abgeordneten fordern das Präsidium der Philipps-Universität auf die vom Land Hessen als Ersatz für die Studienbeiträge bereitgestellten Mittel zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen nicht in das Grundbudget zu überführen sondern gesetzeskonform für die Lehre einzusetzen.

Sollte das Präsidium dem nicht nachkommen beauftragt das Studierendenparlament den Allgemeinen Studierendenausschuss mit der Prüfung und Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Verstoß gegen die bestehende Rechtsgrundlage.