Aktuelles aus dem Wahlausschuss
Wahlbekanntmachung SoSe 18
1. Im Sommersemester 2018 wählen die Student*Innen gem. § 78 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) vom 14.12.2009 (GVBl. I S. 666) in aktueller Fassung sowie Art. 5 der Satzung der Student*innenschaft der Philipps-Universität Marburg in aktueller Fassung das Student*innenparlament, sowie i. V. m. Art. 29 der Satzung der Student*innenschaft die Fachschaftsräte.
Die Wahlen werden nach der Wahlordnung der derzeit gültigen Fassung vom 22.02.2017 durchgeführt.
2. Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl nach Art. 21 der Satzung der Student*innenschaft ist der Wahlausschuss zuständig. Dieser hat sich am 17.01.2018 ordnungsgemäß konstituiert.
Dem Wahlausschuss gehören folgende Mitglieder an:
- Isabell Link, entsandt vom Student*Innenparlament
- Lara Fuchs (Vorstand), entsandt vom Student*innenparlament
- Daniel Horn, entsandt vom Student*Innenparlament
- Lukas Stede, entsandt vom Student*Innenparlament
- Philip Eberhardt, entsandt vom Student*Innenparlament
- Pia Wagner, entsandt durch die Fachschaftenkonferenz
- René Werner (Vorstand), entsandt durch die Fachschaftenkonferenz
- Fabian Rocke, entsandt vom Student*innenparlament
- Felix Stephan, entsandt durch die Fachschaftenkonferenz
- Daniel Hammerl, entsandt durch die Fachschaftenkonferenz
Die Geschäftsstelle des Wahlausschusses ist das Geschäftszimmer der Student*innenschaft der Philipps-Universität Marburg:
Erlenring 5, Ostflügel, Erdgeschoss Raum 04, 35037 Marburg
Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 11:00 Uhr – 13:00 Uhr; Donnerstag 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Die Geschäftsstelle ist zu erreichen:
Telefon: 06421 1703-0;
Fax: 06421 1703-33
Mail: wahlausschuss@studierendenschaft-marburg.de
3. Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes
Gleichzeitig zu den Wahlen der Student*innenschaft finden Wahlen auf Universitätsebene statt. Zur Durchführung der Wahlen kooperieren der Wahlausschuss und der Zentrale Wahlvorstand der Universität eng miteinander.
Die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes befindet sich in der Biegenstraße 10, 3. Obergeschoss, Raum 03 002.
Die Öffnungszeiten und nähere Einzelheiten können der Wahlbekanntmachung des Zentralen Wahlvorstandes entnommen werden.
Hinweise finden Sie unter:
4. Bekanntmachungen / Beschlüsse
Entscheidungen und Verlautbarungen des Wahlausschusses werden durch Aushang in den Räumlichkeiten des AStA, Erlenring 5 sowie an den Anschlagtafeln der Student*innenschaft und unter
www.asta-marburg.de/gremien/wahlausschuss/
bekannt gegeben. Sie können ferner in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses eingesehen werden.
5. Zeitpunkt und Ort der Wahlen
Die Wahlen an den Urnen finden statt vom 26.06. – 28.06.2018 (gem. §17 Abs. 5 WO). Wer von der Briefwahl Gebrauch machen will, muss dafür sorgen, dass die auf Antrag übersandten Briefwahlunterlagen bis spätestens 21.06.2018, 15.30 Uhr ausgefüllt wieder bei der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes der Universität eingegangen sind.
6. Wahllokale
Die Urnenwahlen finden in folgenden Wahllokalen und zu folgenden Zeiten statt:
Lfd. Nr. | Ort | Datum | Uhrzeit |
1 | Mensa Lahnberge, Cafeteria | 26.06. - 28.06.2018 | 10.30 – 14.00 |
2 | Mensa Erlenring, Erdgeschoss | 26.06. - 28.06.2018 | 11.15 – 14.15 |
3 | Mensa Erlenring, Untergeschoss | 26.06. - 27.06.2018 | 11.00 – 19.00 |
3 | Mensa Erlenring, Untergeschoss | 28.06.2018 | 11.00 – 15.00 |
4 | Geisteswiss., Wilhelm-Röpke-Str. Eingangsbereich Block A-B | 26.06. - 27.06.2018 | 10.00 – 16.30 |
4 | Geisteswiss., Wilhelm-Röpke-Str. Eingangsbereich Block A-B | 28.06.2018 | 10.00 – 14.30 |
5 | Hörsaalgebäude Biegenstr., Eingangsbereich | 26.06. - 27.06.2018 | 09.30 – 18.00 |
5 | Hörsaalgebäude Biegenstr., Eingangsbereich | 28.06.2018 | 09.30 – 14.30 |
6 | FB Psychologie | 26.06.2018 | 09.00 – 15.00 |
7 | FB Rechtswissenschaften, Savignyhaus | 26.06.2018 | 09.00 – 16.00 |
8 | FB Biologie, Lahnberge Nord-Foyer | 27.06.2018 | 09.00 – 15.00 |
9 | FB Pharmazie, Marbacher Weg 6, Eingangsbereich | 28.06.2018 | 09.00 – 14.30 |
Es besteht die Möglichkeiten, in allen Wahllokalen während der Öffnungszeiten ohne Rücksicht auf die Fachbereichszugehörigkeit zu wählen.
Die Wahlen zum Student*innenparlament und den Fachschaftsräten werden jeweils als Verhältniswahl (Listenwahl) oder, falls nur eine Liste vorliegt, als Persönlichkeitswahl (§17 Abs. 2 WO) durchgeführt.
7. Briefwahl
Wer verhindert ist, an der Urnenwahl teilzunehmen, erhält auf Antrag in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes der Universität Unterlagen für die Briefwahl zugesandt oder ausgehändigt. Wahlbriefe müssen bis spätestens 21.06.2018, 15.30 Uhr in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
In den Wahlbrief wird der verschlossene Wahlumschlag mit dem/den angekreuzten Stimmzettel/n gelegt und der Wahlschein mit unterschriebener Erklärung zur Briefwahl gesondert beigefügt.
Von der Post nicht zustellbare Wahlunterlagen können von den Wahlberechtigten in der Geschäftsstelle abgeholt werden. Wahlbriefunterlagen stehen nicht vor dem 14.05.2018 (nach Einreichung der Wahlvorschläge) zur Verfügung.
8. Wahlberechtigte, Wähler*innenverzeichnis
Die Studierenden erhielten ihre Wahlbenachrichtigung mit den Immatrikulationsunterlagen. Die Mitteilung über das Wahlrecht ist in der Übergabe des Stammdatenblattes eingeschlossen. Wer im Einzelnen wahlberechtigt ist ergibt sich aus der Satzung und der Wahlordnung der Student*innenschaft.
Teilnehmen an den Wahlen kann nur, wer ins Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist. Das Wähler*innenverzeichnis liegt in der Zeit vom 13.04. – 20.04.2018 jeweils während der Kernzeit von 8.30 – 15.30 Uhr (jedoch am 13.04. und 20.04.2018 nur bis 12.00 Uhr) in der Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstandes der Universität offen und kann von den Wahlberechtigten eingesehen werden.
Es wird am 20.04.2018 um 12.00 Uhr geschlossen.
Widersprüche gegen das Wähler*innenverzeichnis sind bis zum 23.04.2018, 15.30 Uhr beim Zentralen Wahlvorstand der Universität schriftlich begründet und ggf. unter Vorlage von Beweismitteln einzureichen.
9. Wahlvorschläge
Vorschlagslisten für die Wahl zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten sind in Papierform bis zum 03.05.2018, 13.30 Uhr in der Geschäftsstelle des Studentischen Wahlausschusses einzureichen und sind zusätzlich in digital ausgefüllter Form der Geschäftsstelle (wahlausschuss@asta-marburg.de) einzureichen.
Bei der Vorschlagsliste verwenden Sie bitte die unter folgender Internet-Adresse hinterlegten Formulare:
www.asta-marburg.de/gremien/wahlausschuss/
Die Wahlvorschläge sollen auf den dazu in der Geschäftsstelle des Studentischen Wahlausschusses bereitliegenden Formularen eingereicht werden; sie können dort auch abgegeben werden. Alle Formulare sind in der Geschäftsstelle des Wahlausschusses erhältlich sowie unter der oben aufgeführten Internet-Adresse hinterlegt.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist können Vorschlaglisten zurück genommen, geändert oder ergänzt werden. Eine Einreichung per E-Mail in Maschinenschrift ist, neben der schriftlichen Einreichung, notwendig zur Zulassung der Wahl. Die Frist gleicht der Antragsfrist der Papierform (§14 Abs. 2). Hierbei muss die offizielle Emailadresse des Wahlausschusses benutzt werden.
Gemäß §12 Abs. 8 WO (gilt nur für die Wahl des Studierendenparlaments) benötigt jede Vorschlagliste, damit sie zur Wahl zugelassen werden kann, die Unterstützung von 40 verschiedenen Wahlberechtigten. Diese wird durch dafür vorgesehene Unterlagen nachgewiesen. Eine mehrfache Unterstützung verschiedener Vorschlagslisten ist nicht zulässig.
Der Studentische Wahlausschuss tritt unverzüglich nach Ablauf der Einreichungsfrist zusammen und prüft die Wahlvorschläge um über ihre Zulassung zu entscheiden. Wahlvorschläge, die verspätet eingereicht worden sind oder den aufgestellten Anforderungen nicht genügen, werden nicht zugelassen.
Der Studentische Wahlausschuss benachrichtigt unverzüglich die Vertrauensleute der nicht zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe der Gründe, aus denen die Zulassung versagt wurde.
Gegen die Nichtzulassung einer Vorschlagsliste kann binnen drei Arbeitstagen Widerspruch beim Studentischen Wahlausschuss eingelegt werden. Die Frist beginnt unbeschadet der Benachrichtigung mit der Verkündung der Entscheidung des Wahlausschuss in der öffentlichen Sitzung (§16 WO).
10. Ausschlussfristen
Die in den Ziffern 7.-9. genannten Fristen können auch bei schuldlosem Versäumnis nicht verlängert werden.
11. Sitzungen des Studentischen Wahlausschusses
Die Sitzungen des Studentischen Wahlausschusses sind öffentlich. Sie werden gem. Ziffer 4 bekannt gegeben.
12. Rechtsvorschriften
Es gelten für die gesamte Wahl die am Tag der Veröffentlichung dieser Wahlbekanntmachung geltenden Gesetze, Satzungen und Ordnungen in ihrer jeweils gültigen Fassung:
Hessisches Hochschulgesetz (HHG) i. d. F. v. 14.12.2009 (GVBl. I 2009, 666), zuletzt geändert am 29.12.2017 (GVB1.I, S. 510)
Die Satzung der Student*innenschaft der Philipps-Universität in der am 21.06.2017 veröffentlichten Fassung,
und der Wahlordnung in der am 22.02.2017 beschlossenen Fassung, veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen der Philipps-Universität Marburg am 21.03.2017 und in Kraft getreten am 22.03.2017.
Marburg, den 08.03.2018 Veröffentlicht am: 15.03.2018
Wichtiges
Vorlagen zur Einreichung der Wahlvorschläge
Kalender
Wahlergebnisse
Informationen zum Wahlausschuss
Was ist der Wahlausschuss?
Der Wahlausschuss besteht aus 5 Student*innen des Student*innenparlaments (StuPa) und aus 4 Student*innen der Fachschaftskonferenz (fsk). Diese wählen aus ihrer Mitte einen zweiköpfigen Vorstand.
Die Aufgaben des Wahlausschusses sind, wie der Name schon sagt, alles bezüglich den Uniwahlen von studentischer Seite zu regeln. So werden die Listen zur Wahl zum StuPa und zu den Fachschaftsräten bei dem Wahlausschuss eingereicht, welcher diese auf Richtigkeit prüft und im besten Fall zur Wahl zulässt. Des Weiteren ist er zuständig für die Wahlzeitung in den Ihr alle Infos zu den Wahlen allgemein und den Listen der StuPa Wahl findet. Auch während und nach der Wahl ist der Ausschuss mit allem Organisatorischen betraut. So müssen Wahlhelfer*innen gesucht, die Wahlstände betreut und zu guter Letzt das Ergebnis der Wahl interpretiert und beschlossen und eventuelle Widersprüche bearbeitet werden.
Dementsprechend hat der Ausschuss im Sommersemester alle Hände voll zu tun, während im Wintersemester eher Kleinigkeiten anstehen, wie beispielsweise Wahlen von autonomen Referaten.
Der Wahlausschuss für die Legislatur 17/18
Aktuelle Zusammensetzung des Wahlausschusses:
Wahlvorstand:
Lara Fuchs
René Werner
Ausschuss:
Isabell Link
Fabian Rocke
Lukas Stede
Daniel Horn
Philip Eberhardt
Pia Wagner
Felix Stephan
Daniel Hammerl