Aktuelles aus dem Härtefallausschuss

Was ist der Rechnungsprüfungsausschuss?

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist dafür zuständig die Unterlagen der Student*innenschaft, die Finanzen und Vermögen betreffen für entsprechende Haushaltsjahre in sachlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher und rechnerischer Hinsicht zu prüfen. Er erstattet dem Student*innenparlament Bericht über die Ergebnisse seiner Prüfung und gibt Beschlussempfehlungen ab.

Er setzt sich aus einer ungeraden Anzahl an Parlamentarier*innen, mindestens jedoch fünf, zusammen und wird jährlich, i.d.R. auf der Konstituierenden Sitzung des Student*innenparlaments, neu gewählt.

(Siehe Artikel 19 der Satzung der Student*innenschaft)

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