Mit der Einführung des D-Tickets zum Wintersemester 2024/25 gibt es auch Veränderungen beim Gültigkeitszeitraum.
- Das D-Ticket ist leider nur in den Semestermonaten selbst nutzbar: für ein Sommersemester also ab dem 1.4., für ein Wintersemester ab dem 1.10.
- Der Papier-Ausweis, der auch als Fernverkehrsticket gilt, ist auf "unseren" Fernverkehrsrelationen auch schon im Monat vor Semesterbeginn gültig. Die Tatsache, dass das Semesterticket gleichzeitig Studienausweis ist, bedingt es, dass der Gültigkeitsaufdruck auf den 1.4. bzw. 1.10. datiert ist, weil das Semester erst ab dem 1. April bzw. 1. Oktober startet.
D.h., als Studienausweis ist das Dokument ab dem 1.4. bzw. 1.10., als Semesterticket ab dem 1.3. bzw. 1.9. gültig.
Unterhalb des Aufdruckes der Logos auf dem Ticket ist eine Erklärung zu lesen, die besagt, dass das Ticket schon im Monat vor Semesterbeginn (März bzw. September) auf "unseren" Fernverkehrsverbindungen gültig ist.
Der um einen Monat vorgezogene Gültigkeitsbeginn ist besonders für Erstis interessant, denn oftmals starten die Orientierungseinheiten oder die Vorkurse schon im Monat vor dem Semesterbeginn. Und auch für das Einleben vor dem ersten Semester in Marburg ist die frühere Gültigkeit eine große Erleichterung. Leider konnte diese Möglichkeit bei der Einführung des D-Tickets nicht auch für den Nah- und Regionalverkehr aufrechterhalten werden.