Der Wahlausschuss besteht aus fünf Student*innen des Student*innenparlaments (StuPa) und aus vier Student*innen der Fachschaftskonferenz (fsk). Diese wählen aus ihrer Mitte einen zweiköpfigen Vorstand.
Die Aufgaben des Wahlausschusses sind, wie der Name schon sagt, alles bezüglich der Uniwahlen von studentischer Seite zu regeln. So werden die Listen zur Wahl zum StuPa und zu den Fachschaftsräten beim Wahlausschuss eingereicht, welcher diese auf Richtigkeit prüft und über die Zulassung zur Wahl entscheidet. Des Weiteren ist er zuständig für die Wahlzeitung, in der ihr allgemeine Infos zu den Wahlen sowie spezifische Informationen der zur StuPa-Wahl antretenden Listen findet. Auch während und nach der Wahl ist der Ausschuss mit allem Organisatorischen rund um diese betraut. So müssen Wahlhelfer*innen gesucht, die Wahlstände betreut und zu guter Letzt das Ergebnis der Wahl interpretiert und beschlossen und eventuelle Widersprüche bearbeitet werden.
Dementsprechend hat der Ausschuss im Sommersemester alle Hände voll zu tun, während im Wintersemester eher Kleinigkeiten anstehen, wie beispielsweise Wahlen von autonomen Referaten.
(Siehe auch Artikel 24 der Satzung der Student*innenschaft)