Der Widerspruchsausschuss der Student*innenschaft wirkt darauf hin, dass das Student*innenparlament seine Aufgaben im Einklang mit den Gesetzen, der Satzung und anderen Vorschriften erfüllt. Er entscheidet über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen, Maßnahmen und Wahlen des Student*innenparlaments, sowie den Ausschluss einzelner Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses.
Der Widerspruchsausschuss der Student*innenschaft tritt nur bei Vorliegen eines in seine Zuständigkeit fallenden Widerspruchs zusammen.
(Siehe Artikel 23 der Satzung der Student*innenschaft)