Semesterticket

Aktuell gibt es vom AStA Marburg für alle Studierende der Philipps-Universität das Deutschlandticket als Semesterticket – digital in der Uni-App, im Browser oder auf Antrag als Chipkarte.

Solltet ihr die Uni Marburg-App nicht nutzen wollen oder können, oder zum Antrag auf analoge Ausstellung des Deutschlandtickets ("Chipkartenoption") schaut rechts in die Infobox!

 

Informationen zu den Fahrradverleihsystemen, die ebenfalls im Semesterticket enthalten sind:

 

Für individuelle Anträge zur Rückerstattung des Semestertickets ist das Verkehrsreferat leider nicht zuständig! Siehe dazu unter "Erstattung" ganz unten.

Aktuelles zum Semesterticket

Diese Informationen werden bereitgestellt durch das Verkehrsreferat.

Weitere Informationen zu diesem Referat wie auch Ansprechpartner*innen auf der entsprechenden Unterseite.

Semester-D-Ticket

Das Deutschlandticket ist im Semesterbeitrag bereits inklusive!

digitale Version

Wollt ihr das Ticket in der Uni Marburg-App nutzen müsst ihr euch lediglich in der App mit eurem students-Account anmelden:

Android   iOS
weitere Informationen zur App auf der Uni-Webseite

Ihr könnt das D-Ticket aber auch im Webbrowser abrufen oder in eure eigene Wallet-App laden:

Webbrowser-/Wallet-Version

analoge Version (Chipkarte)

Für Studierende mit Entschränkungen, bspw. Sehbehinderte oder ohne Smartphone.

Antragsverfahren
  • Antrag erst drei Wochen vor Semesterbeginn möglich
  • Ausgabe ausschließlich persönlich an einer RMV-Vertriebsstelle
    (in Marburg: RMV-MobilitätsInfo-Reisezentrum, Bahnhofstr. 33; Mo.–Fr. 8–18 Uhr, Sa. 9–14 Uhr)
vorzulegende Dokumente
  • gültiger Studierendenausweis
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • "Bescheinigung Chipkarte" durch AStA (über Immatrikulation, über Erlaubnis zum Bezug des Semestertickets und dass keine Rückerstattung beantragt wurde) – nicht älter als 2 Wochen

Diese Bescheinigung musst Du dir im Geschäftszimmer des AStA unterzeichnen und abtempeln lassen.

weitergehende Infos des RMV zum D-Ticket

Der RMV spricht bei der Chipkarte von "Notfalloption", Studierende mit Entschränkungen, bspw. Sehbehinderte oder ohne Smartphone (Stichwort: Digitalzwang) gehören jedoch nicht bloß als "Notfall"/Ausnahme behandelt sondern müssen voll inkludiert werden.

FAQs

D-Ticket: digitales Deutschlandticket mit Aktivierungslink

Digitales D-Ticket ab WiSe 2024/25

Bis einschließlich des Sommersemesters 2024 bestand unser gesamtes Semesterticket aus Papier und war zugleich unser Semesterausweis. Lediglich die ehemalige Deutschlandticket-Upgrade-Möglichkeit war als digitales Ticket verfügbar und bedurfte einer Aktivierung seitens der Studierenden. Mit Beginn des Wintersemesters 2024/25 gibt es nun Veränderungen bezüglich Papierform, Digitalität und Notwendigkeit der Ticketaktivierung.

Mit Start Oktober 2024 werden die bisherigen Nahverkehrsverträge (RMV, NVV, VGWS) des Marburger Semestertickets, wie vom Studierendenparlament beschlossen, durch das Deutschlandticket (D-Ticket) abgelöst. Das D-Ticket wird (bis auf die unten erklärte Chipkarten-Ausnahme) als digitales HandyTicket ausgegeben, indem man sich vor der erstmaligen Nutzung auf dem Portal des RMV mit dem students-Account anmeldet (wie bisher beim Upgrade auch). Wer das Ticket nicht aktiviert, kann es auch nicht nutzen. Der Aktivierungslink ist der gleiche wie der beim bisherigen D-Ticket-Upgrade:

 

Im Folgenden informieren wir euch über die wichtigsten Punkte zum D-Ticket und die Änderungen bei der Semesterticket-Rückerstattung!

Allgemeines

  • Das D-Ticket gilt immer für den offiziellen Zeitraum des jeweiligen Semesters (WiSe: Oktober-März, SoSe: April-September) und ist für jedes Semester neu zu aktivieren.
  • Das D-Ticket gilt (anders als der Fernverkehr früher) leider nicht im Monat vor Semesterbeginn - ist vor allem für die Erstis (Willkommen in Marburg!) wichtig.
  • Das D-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbilddokument (u.a. Personalausweis, Reisepass).
  • Das neue D-Ticket ist ein digitales HandyTicket und die Aktivierung des D-Tickets als HandyTicket erfolgt aktuell über das Portal des vom RMV beauftragten Dienstleisters, der Digital H GmbH. Hier müssen sich die Studierenden einmal pro Semester mit ihrem students-Account anmelden, um das Ticket nutzen zu können.
  • Die Kosten des D-Ticket sind über den Semesterbeitrag abgedeckt. 
  • Am praktikabelsten ist die Ablage des Deutschlandsemestertickets ins Wallet eures digitalen Endgeräts. Dies ist auf Basis der Erfahrungen bisher aktuell die beste Variante, da das WebTicket bei möglichen technischen Problemen eher anfällig sein könnte.
  • Bei technischen Problemen zum Abruf oder Darstellung des Deutschlandsemestertickets wendet euch bitte an den RMV-Partner Digital H unter support(at)ride-ticketing.de
  • Für generelle Fragen oder Anmerkungen zum Deutschlandsemesterticket wendet euch neben uns auch gern an den RMV.

Hinweise zur Rückerstattung

Wir haben das bisherige Rückerstattungsformular aktualisiert und angepasst und laden es unter Service → Semesterticket-Rückerstattung hoch.

Wir bitten zu beachten, dass für den Erstattungsgrund LandesticketHessen das Deutschlandsemesterticket nicht abgerufen werden darf! 

D-Ticket: Notfalloption Chipkarte

Wie funktioniert die Ausgabe der Ausnahmeoption D-Ticket-Chipkarte?

  • Sollte der Bezug eines HandyTickets unmöglich sein, gibt es als absoluten Ausnahmefall einen manuellen Prozess zur Ausgabe einer Chipkarte. Berechtigte Studierende organisieren sich die notwendigen Dokumente:
    • Gültiger Studierendenausweis (bis September 2025), ab Oktober 2025 gültige Immatrikulationsbescheinigung (kann man sich individuell über MARVIN ausdrucken)
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Bescheinigung der Immatrikulation inkl. Bestätigung zum Bezug des Semestertickets (nicht älter als 2 Wochen - in MARVIN ausdrucken, oben im Infokasten zu finden)
    • Bescheinigung, dass bisher keine Rückerstattung beantragt wurde (nicht älter als 2 Wochen, oben in Infokasten zu finden)
  • Berechtigte Studierende gehen mit den Dokumenten zu einer der gelisteten Vertriebsstellen (Liste auf Bild unten)
  • Das Ticket kann ausschließlich und nur durch die Antrag stellende Person  persönlich an einer der gelisteten (siehe nächster Punkt) Vertriebsstellen beantragt/abgeholt werden.
  • Die Vertriebsstellen (siehe untenstehende Liste- für Marburg ist es das Reisezentrum am Marburger Hauptbahnhof (Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 9-14 Uhr)) prüfen die Dokumente auf Vollständigkeit und erstellen direkt das Ticket
    • Bitte achtet im Marburger Reisezentrum am HBF darauf, dass ihr auch am RMV-Schalter steht und nicht an dem der DB! Außerdem noch der Hinweis, dass Mobilitätszentrale am Erlenring nicht für die Chipkartenausgabe zuständig ist.
  • Zu beachten: Jede Chipkarte muss individuell erstellt/beschrieben werden; dies wird entsprechend Zeit in Anspruch nehmen.
  • Das Ticket muss bei Beantragung persönlich entgegengenommen werden; es kann nicht im Namen anderer beantragt werden und auch nicht versandt werden.
  • Auf die Chipkarte werden zwingend folgende Daten geschrieben: Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Für die Registrierung im System des Verkehrsunternehmens werden folgende Daten zwingend erfasst: Name, Vorname, Adresse inkl. PLZ Studienwohnort (u.a. auch für Folgechipkarte), Geburtsdatum und Matrikelnummer; Email-Adresse ist optional für Form der Kommunikation.
  • Wir bitten zu beachten: Die Ausnahmemöglichkeit der Ausgabe einer Chipkarte als Normallösung wird frühestens jeweils 3 Wochen vor Beginn ihres jeweiligen Semesters möglich sein. Vorher sollten bitte keine Studierenden Vertriebsstellen dazu aufsuchen.

Tarif

Die Kosten für das Semesterticket sind im allgemeinen Semesterbeitrag enthalten, den ihr bei der Rückmeldung bzw. Immatrikulation zahlt. Eine Übersicht über die Preisentwicklung des Semestertickets der letzten Semester ist bei uns in Form einer Exel-Tabelle auf Anfrage erhältlich.

Für das Sommersemester 2026 ergibt sich folgende Kostenaufschlüsselung: 

D-Ticket Semester208,80 €
DB-Fernverkehrgestrichen, nicht mehr nutzbar
Nextbike2,70 €
Gesamt211,50 €

Gültigkeitszeitraum

Mit der Einführung des D-Tickets zum Wintersemester 2024/25 gibt es auch Veränderungen beim Gültigkeitszeitraum.

  • Das D-Ticket ist nur in den Semestermonaten selbst nutzbar: für ein Sommersemester also ab dem 1.4., für ein Wintersemester ab dem 1.10.

Verkehrsmittel

Nah- und Regionalverkehr

Das Semesterticket gilt ab dem Wintersemester 2024/25 in allen Nahverkehrs-Verkehrsmitteln Deutschlands, die mit dem Deutschlandticket genutzt werden können. Zu diesen Verkehrsmitteln gehören

  • Züge des Nahverkehrs, egal ob von der DB (RE, RB, S) oder von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (Abellio, Cantus, HLB, RegioTram Kassel, VIAS, vlexx) betrieben
  • U-Bahnen und Straßenbahnen
  • Regionalbusse und Stadtbusse
  • Anrufsammeltaxen 

Für eine genaue Übersicht (z.B. auch zu vereinzelten Möglichkeiten im Ausland zu fahren) informiert euch gern hier: https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-verkehrsmittel-deutschland

 

Andere Zuggattungen - wie Fernverkehr, Nachtzüge etc. - können mit dem Semesterticket NICHT genutzt werden. Auch die vergünstigte Nutzung dieser Zuggattungen mit dem Semesterticket durch die Zahlung eines Aufpreises ist NICHT möglich. Auch FlixTrains oder die Nutzung von Plätzen in der 1. Klasse sind durch das Semesterticket nicht abgedeckt!

 

 

Beförderungsbestimmungen, Kinder- und Fahrradmitnahme

Beförderungsbestimmungen

Tarifbestimmungen des D-Tickets: https://deutschlandticket.de/legal/tariff

Fahrradmitnahme

Die Konditionen zur Mitnahme von Fahrrädern sind abhängig von dem jeweiligen Gebiet, das durchfahren wird, sowie gegebenenfalls von den Verkehrsmitteln, die benutzt werden.

Im RMV- und NVV-Gebiet ist die Fahrradmitnahme in den Regionalzügen (RE, RB, S-Bahn, Abellio, Cantus, HLB, VIAS, vlexx) grundsätzlich unentgeltlich und jederzeit möglich. In städtischen und regionalen Verkehrsmitteln (U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen) kann es zu Sperrzeiten oder Beförderungsausschlüssen kommen, abhängig von der jeweiligen Kommune respektive dem jeweiligen Landkreis.

Bitte informiert euch bei Reisen außerhalb Hessens individuell, wie die einzelnen Verkehrsverbünde die Fahrradmitnahme handhaben.

Kindermitnahme

Mit der Einführung des D-Tickets als Semesterticket ab dem Wintersemester 2024/25 ist es hier nicht möglich, die Regelungen in allen deutschen Verkehrsverbünden aufzuzeigen.

Bitte informiert euch deshalb direkt bei den jeweiligen Verbünden, wie die Lage dort ist.

Erstattung

Das Semesterticket kann in bestimmten Fällen zurückerstattet werden.

Für individuelle Anträge zur Rückerstattung des Semestertickets ist das Verkehrsreferat leider nicht zuständig! Wendet Euch dazu bitte an die jeweiligen Stellen:

Zum Einen, wenn ihr wegen Abwesenheit (z.B. Ausland, Praktikum, Abschlussarbeit, Promotion) für ein Semester das Ticket nicht nutzen könnt oder wenn ihr die Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis habt. Hier wird der Preis erstattet, das Ticket kann dann nicht mehr benutzt werden: Rückerstattung über Verkehrsbetriebe

Zum Anderen kann das Ticket erstattet werden, wenn es eine finanzielle Härte darstellt. Hier wird der Preis erstattet, das Ticket kann aber weiterhin benutzt werden: solidarische Rückerstattung

Hintergrund

Das Semesterticket wird von allen Studierenden solidarisch finanziert.

Die großen Vorteile:

  • Niedriger Preis für alle, auch im Verhältnis zu vergleichbaren Fahrkarten.
  • Keine Umstände mit dem Tarif bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Anreiz zur selbstverständlichen Nutzung des öffentlichen Verkehrs.
  • Das Semesterticket kann also als soziale, ökologische und praktische Errungenschaft gesehen werden.