Alle Infos sind auch auf den Webseiten der Universität zu finden: [https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/wahlen/hochschulwahlen-2025]
1. Allgemeines
Im Sommersemester 2025 finden nach §97 (7) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) die Wahlen zum Hilfskräfterat statt.
Wahlordnung: Die Wahlen werden nach der Wahlordnung für den Hilfskräfterat in der gültigen Fassung vom 14.09.2023 durchgeführt.
Wahlgrundsätze: Die Mitlieder des Hilfskräfterats werden in freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl von den studentischen Hilfskräften an der Philipps-Universität gewählt.
Wahlverfahren: Die Wahlen zum Hilfskräfterat werden aufgrund von Einzelwahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt (§ 2 Abs.3 Wahlordnung für den Hilfskräfterat). Die Wahl wird gemeinsam mit den universitären Gremienwahlen der Studierenden als elektronische Wahl stattfinden.
Persönlichkeitswahl: Hierbei haben die Wählenden so viele Stimmen, wie Sitze durch die jeweilige Wahl zu besetzen sind. Treten weniger Bewerber*innen zur Wahl an, als Sitze durch die Wahl zu besetzen sind, so reduziert sich die Anzahl der Stimmen auf die Anzahl der Bewerber*innen.
Amtszeit: Die Amtszeit der gewählten Mitglieder im Hilfskräfterat beginnt zum Ersten des Folgemonats nach der Wahl und endet mit dem Zusammentreten des nachfolgende Hilfskräfterats.
Stellvertretung: Der Hilfskräfterat soll aus bis zu 7 Mitgliedern bestehen. Er wählt aus seiner Mitte ein*e Sprecher*in und mindestens eine stellvertretende Person.
2. Wahlleiter, Wahlvorstand
Wahlleiter: Stefan Rösel
Tel: 06421 28-26144
stefan.roesel@verwaltung.uni-marburg.de
Biegenstraße 10, 35037 Marburg
B|02 Verwaltungsgebäude (Raum: 03003 bzw. +3003)
Mitglieder des Wahlvorstandes:
Jessica Finger, FB09;
Maike Neukirch, Stud-i-fon;
Maximilian Koch, FB21;
hilfskraftinitiative@asta-marburg.de, Erlenring 5, 35037 Marburg
Die Wahlorgane wurden gemäß § 4 Wahlordnung für den Hilfskräfterat auf der Vollversammlung der studentischen Hilfskräfte am 29.04.2025 gewählt.
Geschäftsstelle des Wahlvorstandes ist der Raum 007 im AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss), Erlenring 5, 35037 Marburg.
Die Geschäftsstelle ist mit E-Mail zu erreichen: hilfskraftinitiative(at)asta-marburg.de
3. Bekanntmachungen
Entscheidungen und Verlautbarungen des Wahlvorstandes werden durch Aushang im Foyer des Verwaltungsgebäudes der Universität, B|02 Biegenstraße 10 und unter
www.asta-marburg.de bekannt gegeben.
4. Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis
Wahlberechtigt sind alle Personen die zum Zeitpunkt der Wahl (18.06. - 02.07.2025) als studentische Hilfskraft an der Philipps-Universität beschäftigt sind.
Passives Wahlrecht (= Recht, sich zur Wahl aufzustellen) für die Wahlen zum Hilfskräfterat haben alle Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge an der Philipps-Universität als studentische Hilfskraft beschäftigt sind.
Maßgebend für die Wahl des Hilfskräfterats sind die Eintragungen im Wahlverzeichnis der Philipps-Universität Marburg für die Hochschulwahlen im Sommersemester 2025.
5. Wahlvorschläge
Die Einreichung von Kandidaturen für den Hilfskräfterat sind digital per E-Mail als unterschriebenes pdf-Dokument oder in Papierform bis zum 13.05.2025, 15:30 Uhr bei der Wahlleitung einzureichen. Muster für die Einreichung der Wahlvorschläge siehe [https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/wahlen/hochschulwahlen-2025/wahlvorschlag-hkr-2025_bearbeitbar.pdf].
Die Wahlvorschläge können nach § 5 Abs. 2 der Wahlordnung für den Hilfskräfterat von jeder und jedem Wahlberechtigten eingereicht werden, sie müssen den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers, nebst Anschrift und Angaben zum Hilfskräfteverhältnis (Beginn, Dauer, Zuordnung der Stelle) enthalten.
Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist können Vorschlagslisten zurückgenommen, geändert oder ergänzt werden. Die Wahlleitung prüft die Wahlvorschläge unverzüglich nach dem Ablauf der Einreichungsfrist, um über ihre Zulassung zu entscheiden. Wahlvorschläge, die verspätet eingereicht worden sind oder den aufgestellten Anforderungen nicht genügen, werden nicht zugelassen.
Der Wahlvorstand benachrichtigt unverzüglich die nicht zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe der Gründe, aus denen die Zulassung versagt wurde.
6. Art und Zeitpunkt der Wahlen
Die Stimmabgabe der Wahlberechtigten kann entweder durch elektronische Wahl oder durch Briefwahl erfolgen.
Die elektronischen Wahlen finden vom 18.06.2025, 13:00 Uhr - 02.07.2025, 13:00 Uhr statt.
Studentische Hilfskräfte, die nicht an der Philipps-Universität eingeschrieben sind, haben die Option für die Wahl zum Hilfskräfterat Briefwahl zu beantragen. Studentische Hilfskräfte, die nicht an der Philipps-Universität eingeschrieben sind, aber dennoch an der Philipps-Universität beschäftigt sind, haben die Option zur elektronischen Wahl nicht, da Zugangsdaten zur Wahl an den Students-Account gebunden sind.
Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten nur auf schriftlichen, formlosen Antrag (z. B. per E-Mail) vom Wahlamt der Universität übersandt. Ein entsprechender Antrag muss spätestens bis zum 27.05.2025 beim Wahlamt der Universität eingegangen sein.
Die Briefwahlunterlagen stehen (nach der Einreichung der Wahlvorschläge) nicht vor dem 23.05.2025 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt dann ab Ende Mai 2025.
Wahlberechtigte, die keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, können bis zum Ende der Briefwahl Ersatzwahlunterlagen beim Wahlamt der Universität abholen. Für die Abholung der Ersatzwahlunterlagen ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild und ggf. zusätzlich die Vorlage des Studierendenausweises erforderlich. In den Wahlbrief wird der verschlossene Wahlbriefumschlag mit dem / den angekreuzten Stimmzettel/n gelegt und der Wahlschein mit unterschriebener Erklärung zur Briefwahl gesondert beigefügt.
Elektronische Wahl: 18.06.2025, 13:00 Uhr – 02.07.2025, 13:00 Uhr
Benutzername und Passwort: Der Benutzername und das Passwort wurden allen Studierenden bei der Immatrikulation und der damit verbundenen Einrichtung des jeweiligen Students-Accounts mitgeteilt. Im Falle des Vergessen kann sich an das Hochschulrechenzentrum gewendet werden.
7. Wahlvorgang
Zur Stimmabgabe gibt der*die Wahlberechtigte nacheinander die vorgenannten Zugangsdaten über ein internetbasiertes Wahlsystem ein und authentifiziert sich so als wahlberechtigt.
Nach erfolgreicher Prüfung der Zugangsdaten werden jeder*jedem Wahlberechtigten die elektronischen Stimmzettel der Gremien untereinander / nacheinander angezeigt für die er*sie wahlberechtigt ist. Auf jedem Stimmzettel kann er*sie den gewünschten Wahlvorschlag / die gewünschten Wahlvorschläge zunächst markieren und wird anschließend insgesamt zur Bestätigung seiner*ihrer Wahl aufgefordert.
Mit erfolgter Bestätigung werden die abgegebenen Stimmen anonym bis zur Auszählung in der elektronischen Wahlurne gespeichert. Ein erneutes Einloggen in das Wahlsystem ist dann nicht mehr möglich!
Nähere Informationen zum Ablauf der Wahl erhaltet ihr auf den Webseiten des Wahlamtes der Philipps-Universität Marburg unter:
[https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/wahlen/hochschulwahlen-2025]
Und in der Wahlordnung für den Hilfskräfterat unter:
[https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/recht/wahlrecht]
8. Ausschlussfristen
Die in Ziffern 4 - 6. genannten Fristen können auch bei schuldlosem Versäumnis nicht verlängert werden.
9. Sitzungen des Wahlvorstandes
Die Sitzungen des Wahlvorstandes sind öffentlich und werden auf der Website
www.asta-marburg.de/referate/hiviini/ veröffentlicht.
Marburg, 02.05.2025 Aushang ab dem 05.05.2025
AStA-Hilfskraftinitiative
hilfskraftinitiative@asta-marburg.de
Erlenring 5, 35037 Marburg