Im Sommersemester 2025 sieht das Semesterticketmodell so aus:
D-Ticket-Semester: 176,40 €
Fernverkehr: 63,20 €
Nextbike: 2,70 €
Gesamtbetrag Semesterticketanteil: 242,30 €
Bitte beachtet für das neue Modell, dass die Gültigkeit des D-Tickets erst ab April (SoSe) bzw. Oktober (WiSe) eintritt - also immer nur 6 Monate gültig ist. Der Fernverkehr bleibt weiterhin auch im Monat vor Semesterbeginn gültig.
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Dieser Text beinhaltet Informationen zu folgenden Themen - bitte lest alles (!) aufmerksam durch:
- Änderungen im Marburger Semesterticket
- Allgemeine Informationen zum neuen D-Ticket für Studierende (neue Ausgestaltung des Nahverkehrsbereichs unseres Semestertickets)
- Hinweise zur Rückerstattung
- Notfallvariante Chipkarte
- Nextbike-News (u.a. neue E-Lastenräder in Marburg)
Änderungen im Marburger Semesterticket:
Zunächst nochmal folgende Information: Grundlegend haben wir es bei unserem Semesterticket, bezogen auf Bus und Bahn, mit zwei Vertragsbereichen zu tun - Nahverkehr (Regionalzüge, Stadtbusse in Marburg und andernorts, etc.) und Fernverkehr (ICE und IC/EC). In beiden Bereichen werden die Verträge regelmäßig von uns, recht unabhängig voneinander, mit unseren Vertragspartner*innen ausgehandelt, mit dem Ziel, das Beste für die Marburger Studierenden rauszuholen.
In den letzten Jahren bestand unser Vertragsbereich des Nahverkehrs aus drei Verträgen (RMV, NVV, VGWS), die ein gewisses Gültigkeitsgebiet des Marburger Semestertickets ermöglicht haben, das auf unserer Semesterticket-Website einsehbar war. Zudem gab es bis 2024 für Studierende, die den Nahverkehr deutschlandweit nutzen wollten, die Möglichkeit, den Nahverkehrsbereich des Semestertickets für einen Aufpreis auf ein Deutschlandticket zu upgraden.
Bis einschließlich des Sommersemesters 2024 bestand unser gesamtes Semesterticket aus Papier und war zugleich unser Semesterausweis. Lediglich die bisherige Deutschlandticket-Upgrade-Möglichkeit war als digitales Ticket verfügbar und bedurfte einer Aktivierung seitens der Studierenden. Mit Beginn des Oktobers 2024 gab es Veränderungen bezüglich Papierform, Digitalität und Notwendigkeit der Ticketaktivierung.
Mit Start des WiSe 2ß24/25 wurden die bisherigen Nahverkehrsverträge (RMV, NVV, VGWS) des Marburger Semestertickets, wie vom Studierendenparlament beschlossen, durch das Deutschlandticket (D-Ticket) abgelöst. Das D-Ticket wird (bis auf die unten erklärte Chipkarten-Ausnahme) als digitales HandyTicket ausgegeben, indem man sich vor der erstmaligen Nutzung auf dem Portal des RMV mit dem students-Account anmeldet (wie bisher beim Upgrade auch). Wer das Ticket nicht aktiviert, kann es auch nicht nutzen. Der Aktivierungslink ist der gleiche wie der beim bisherigen D-Ticket-Upgrade.
LINK zur Aktivierung (ab dem 26.09.2024 auf das D-Ticket umgestellt): https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=0c9df96c608e5912e859a0c024ca697b
Somit haben alle Marburger Studierenden ab dem 01.10.2024 die Möglichkeit, den Nah- und Regionalverkehr in ganz Deutschland ohne zusätzliches Upgrade zu nutzen (mehr Infos unter https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/regionale-angebote/deutschland-ticket/nutzung/gueltigkeit ).
Der bestehende Vertrag zwischen DB Fernverkehr und dem AStA Marburg läuft bis Ende des WiSe 2025/26 davon unbeeinflusst weiter - die ICEs auf der Strecke Kassel-Marburg-Gießen-Frankfurt-Darmstadt-Bensheim-Heidelberg (in beide Richtungen) sind damit weiterhin ebenso nutzbar wie die ICs in Hessen - die nutzbaren Verbindungen sind auf unserer Netzkarte unter https://www.asta-marburg.de/infos/semesterticket/ vermerkt. Der Papier-Semesterausweis ist (inklusive Lichtbildausweis) also weiterhin unser Fernverkehrsticket, ist aber kein Nahverkehrsticket mehr! ACHTUNG: Ab dem 1.4.2026 kann man mit dem Marburger Semesterticket nicht mehr die Fernverkehrszüge nutzen - wir kündigen die Verträge!
Im Folgenden informieren wir euch über die wichtigsten Punkte zum D-Ticket und die Änderungen bei der Semesterticket-Rückerstattung!
Allgemeine Informationen zum neuen D-Ticket für Studierende:
- Das D-Ticket gilt immer für den offiziellen Zeitraum des jeweiligen Semesters (WiSe: Oktober-März, SoSe: April-September) und ist für jedes Semester neu zu aktivieren.
- Das D-Ticket gilt (anders als der Fernverkehr bis Ende 2025/26) leider nicht im Monat vor Semesterbeginn - ist vor allem für die Erstis (Willkommen in Marburg!) wichtig.
- Das D-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbilddokument (u.a. Personalausweis, Reisepass).
- Das neue D-Ticket ist ein digitales HandyTicket und die Aktivierung des D-Tickets als HandyTicket erfolgt aktuell über das Portal des vom RMV beauftragten Dienstleisters, der Digital H GmbH. Hier müssen sich die Studierenden einmal pro Semester mit ihrem students-Account anmelden, um das Ticket nutzen zu können.
- Die Kosten des D-Ticket sind über den Semesterbeitrag abgedeckt. Das D-Ticket kostet bis SoSe 2025 176,40 € pro Studi/Semester - ab dem WiSe 2025/26 208.80€.
- Am praktikabelsten ist die Ablage des Deutschlandsemestertickets ins Wallet eures digitalen Endgeräts. Dies ist auf Basis der Erfahrungen bisher aktuell die beste Variante, da das WebTicket bei möglichen technischen Problemen eher anfällig sein könnte.
- Unsere Technikabteilung empfielt auch Open-Source-Lösungen: https://f-droid.org/packages/org.ligi.passandroid
https://play.google.com/store/apps/details?id=org.ligi.passandroid
Unter abo.ride-ticketing.de "In Stocard Wallet speichern" drücken, ticket.pkpass-file in App öffnen.
- Unsere Technikabteilung empfielt auch Open-Source-Lösungen: https://f-droid.org/packages/org.ligi.passandroid
- Bei technischen Problemen zum Abruf oder Darstellung des Deutschlandsemestertickets wendet euch bitte an den RMV-Partner Digital H unter support(at)ride-ticketing.de
- Für generelle Fragen oder Anmerkungen zum Deutschlandsemesterticket wendet euch neben uns auch gern an den RMV.
- Hier nochmal der LINK zum D-Ticket: https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=0c9df96c608e5912e859a0c024ca697b
Hinweise zur Rückerstattung:
- Wir haben das bisherige Rückerstattungsformular aktualisiert und angepasst und laden es unter https://www.asta-marburg.de/service/semesterticket-rueckerstattung/ hoch.
- Wir bitten zu beachten, dass für den Erstattungsgrund Landesticket Hessen das Deutschlandsemesterticket nicht abgerufen werden darf! Hier baut die Uni hoffentlich einen Warnhinweis auf die Aktivierungsseite ein. Alternativ bitten wir um entsprechende Kommunikation unter den Studierenden.
Notfallvariante Chipkarte:
- Sollte der Bezug eines HandyTickets unmöglich sein, gibt es als absoluten Ausnahmefall einen manuellen Prozess zur Ausgabe einer Chipkarte.
- Berechtigte Studierende organisieren sich die notwendigen Dokumente
- Gültiger Studierendenausweis (bis September 2025), ab dann gültige Immatrikulationsbescheinigung (kann man sich individuell über MARVIN erstellen lassen)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Bescheinigung der Immatrikulation inkl. Bestätigung zum Bezug des Semestertickets (nicht älter als 2 Wochen, in Kürze zu finden auf der Semesterticket-Website)
- Bescheinigung, dass bisher keine Rückerstattung beantragt wurde (nicht älter als 2 Wochen, in Kürze zu finden auf der Semesterticket-Website)
- Berechtigte Studierende gehen mit den Dokumenten zu einer der gelisteten Vertriebsstellen (Liste unten in den FAQs zu finden auf der Semesterticket-Website)
- Das Ticket kann ausschließlich und nur durch die Antrag stellende Person persönlich an einer der gelisteten (siehe nächster Punkt) Vertriebsstellen beantragt/abgeholt werden.
- Die Vertriebsstellen (auf unserer Semesterticket-Webseite aufgeführt - für Marburg ist es das Reisezentrum am Marburger Hauptbahnhof (Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 9-14 Uhr)) prüfen die Dokumente auf Vollständigkeit und erstellen direkt das Ticket
- Zu beachten: Jede Chipkarte muss individuell erstellt/beschrieben werden; dies wird entsprechend Zeit in Anspruch nehmen.
- Das Ticket muss bei Beantragung persönlich entgegengenommen werden; es kann nicht im Namen anderer beantragt werden und auch nicht versandt werden.
- Auf die Chipkarte werden zwingend folgende Daten geschrieben: Name, Vorname, Geburtsdatum
- Für die Registrierung im System des Verkehrsunternehmens werden folgende Daten zwingend erfasst: Name, Vorname, Adresse inkl. PLZ Studienwohnort (u.a. auch für Folgechipkarte), Geburtsdatum und Matrikelnummer; Email-Adresse ist optional für Form der Kommunikation.
- Wir bitten zu beachten: Die Ausnahmemöglichkeit der Ausgabe einer Chipkarte als Normallösung wird frühestens jeweils 3 Wochen vor Beginn ihres jeweiligen Semesters möglich sein. Vorher sollten bitte keine Studierenden Vertriebsstellen dazu aufsuchen.