Rückerstattungsmöglichkeit des LandesTickets Hessen

Einzelheiten zur Rückerstattungsmöglichkeit der RMV- und NVV-Anteile des Semestertickets für Inhaber*innen des LandesTickets Hessen

Per 1. Januar 2018 wurde für Beschäftigte des Landes Hessen mit dem LandesTicket Hessen eine Fahrtmöglichkeit mit dem ÖPNV im Lande geschaffen. Dieses überschneidet sich bei den Komponenten "RMV" und "NVV" mit dem Semesterticket, welche daher rückerstattungsfähig sind. Dabei bleiben die Semesterticketkomponenten "IC/EC", "VGWS" und "Nextbike" unberührt, da sie keine Überschneidung mit dem LandesTicket Hessen aufweisen.

Ab dem kommenden Semester (Sommersemester 2018) können die Rückerstattungsanträge bei Vorhandensein eines LandesTickets Hessen - wie bei den anderen Rückerstattungsgründen auch - bis zur zweiten Woche der Vorlesungszeit gestellt werden. Abweichend davon kann im Wintersemester 2017/18 der RMV-Anteil des Semestertickets auf Antragstellung bis zum Ablauf der vierten Woche des Januars (28. Januar) erstattet werden. Dabei wird die Hälfte des RMV-Anteils gutgeschrieben. Der NVV beteiligt sich erst ab dem kommenden Semester an der Rückerstattung des LandesTickets Hessen.

Das aktualisierte Rückerstattungsformular steht ab sofort hier zur Verfügung.

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