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Wohnberechtigungsschein für internationale Studierende

(K)ein Wohnberechtigungsschein für internationale Studierende

In Marburg ist es in den letzten Jahren immer wieder dazu gekommen, dass internationalen 

Studierenden die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) verwehrt wurde. Begründet wurde dies damit, dass die Studierenden aufgrund ihres nur "vorübergehenden Aufenthalts" kein Anrecht auf diesen hätten. Wird die rechtliche Sachlage jedoch genauer betrachtet, ist die Verweigerung des WBS nicht rechtens. Aus diesem Grund reichten betroffene Studierende gemeinsam mit Unterstützung der Linken, des CAF (Cölber Arbeitskreis Flüchtlingshilfe), des AStA und anderen Widerspruch ein. Und das mit Erfolg: Alle Anträge sollen nun bewilligt werden!


Wie ist die Rechtslage beim WBS für internationale Studierende?

Internationale Studierende haben eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium, also mindestens für 2-3 Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland gelten internationalen Studierenden dann als „Fachkraft mit akademischer Ausbildung“. Ihnen steht damit die Möglichkeit offen, eine dem Abschluss angemessene Beschäftigung zu finden und eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufenthG zu beantragen. Der WBS gilt für ein Jahr und ist damit im Rahmen dieser Aufenthaltserlaubnis gültig. Nach §4.2 des Erlasses zur Erteilung von Wohnberechtigungsschein ist der Aufenthalt nur als vorübergehend zu bewerten, wenn das Ende des Aufenthalts schon bei Antragstellung feststeht. Das ist bei internationalen Studierenden nicht der Fall, da der Verlauf des Aufenthalts nach Abschluss des Studiums offen ist (www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000018797). Von einigen Rechtsexpert*innen wird die fälschliche Interpretation des Rechts bemängelt. Des Weiteren wird diese Ansicht auch vom bundesweiten Dachverband der deutschen Studierendenwerke (DSW) vertreten, wie in dem Heft “Aufenthalts- und Sozialrecht für internationale Studierende” auf der Seiten 84f. im Kapitel: “Können internationale Studierende einen Wohnberechtigungsschein erhalten?” nachzulesen ist (www.studentenwerke.de/sites/default/files/_aufenthalts_und_sozialrecht_bf.pdf).

 

 

Wohnungsnot

Am 24. Februar haben wir eine Petition unter dem Aufruf „Bezahlbarer Wohnraum für alle – Studierende in Wohnungsnot“ vor der Stadtverordnetenversammlung in der Evangeliumshalle Wehrda den Parlamentarier*innen übergeben. Hintergrund dieser Petition ist die dramatische Wohnsituation für Studierende zu Beginn jedes Wintersemesters, sowie die kontinuierlich steigenden Mieten und die oftmals prekären Zustände vieler Mietwohnungen. So haben sich in diesem Wintersemester über 90 Studierende beim uns gemeldet, die für kurze oder auch längere Zeit keine Wohnung in Marburg fanden. Aus diesem Grund waren sie teilweise gezwungen, sich Hotels zu buchen, Zimmer zu teilen, draußen zu übernachten oder bis zu acht Stunden täglich zu pendeln. Unsere Petition, welche mittlerweile über 1300 Unterstützende erreicht hat, richtet sich an die Verantwortlichen der Wohnungskrise: die Stadt Marburg, die Universität, das Studentenwerk (sic!) und das Land Hessen. Diese fordert die Verantwortlichen auf, endlich zu Handeln. In Marburg soll durch das Schaffen von ausreichend Notunterkünften, die Rückerstattung von Kosten der Betroffenen für Hotels oder Hostels sowie durch eine nachhaltige Wohnpolitik in Abstimmung mit den Interessen der Studierendenschaft und anderen Wohnungssuchenden etwas passieren. Die Landesebene muss dabei durch die Einrichtung eines Fonds für Betroffene, dem Bau von Wohnheimsplätzen und das Aussetzen des Semesterbeitrages finanziell unterstützen. Viele Studierende leben permanent und besonders in Zeiten der zunehmenden Inflation unter der Armutsgrenze. Wir sind uns bewusst, dass nachhaltiger Wandel durch Druck von unten erkämpft werden muss. Deshalb fordern wir die Studierenden und Angestellten der Universität auf, gegen die kontinuierliche Prekarisierung betroffener Bevölkerungsteile aktiv zu werden. Die ausformulierten Forderungen mit Begründung sind auf der Website nachlesbar: https://www.openpetition.de/petition/online/bezahlbarer-wohnraum-fuer-alle-studierende-in-wohnungsnot

Seit der Übergabe der Petition stehen wir in engem Kontakt mit den Verantwortlichen der Stadt und arbeiten daran, mehr Notunterkünfte ab kommendem Wintersemester bereitstellen zu können. Zudem wird ein Runder Tisch geplant, an welchem verschiedene Akteure der Stadt Marburg zusammenkommen und verschiedene Lösungen für die Wohnproblematik zu Semesterbeginn ausgearbeitet werden sollen.

 

 

FAQ: Informationen zur Wohnungssuche

 

 

Kontakt

Mail: wohnen(at)asta-marburg.de

Sprechstunde immer Donnerstags 12-14 Uhr im Besprechungsraum (7a) des AStA

Über uns

Das Referat setzt sich für alle studentischen Belange rund um die Themen Wohnen und studentische Infrastruktur ein.

Wir verstehen die Wohnungsfrage als ein strukturelles Problem, welches langfristig gelöst werden muss. Als Referent*innen haben wir damit auch den Anspruch, die Verantwortlichen zum Handeln zu bringen. Wir sehen die Wohnungsfrage zudem als Ansatzpunkt, um die strukturellen Problematiken kritisch zu hinterfragen. Das Thema Wohnen sehen wir als Teil gesamtgesellschaftlicher Probleme - wie z.B. Rassismus, Sexismus, Ableismus oder Klassismus - das damit nicht isoliert von jenen betrachtet werden kann.

Wenn du Ideen oder Themen haben, die du gern mit uns besprechen möchtest, kannst du jederzeit in unsere Sprechstunde kommen oder uns eine Mail schreiben.

 

 

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